Die NEW setzt bei der Planung von Kanal-Maßnahmen auf modernste Technik. Die Privatsphäre der Anwohner hat dabei höchste Priorität.
Zwei- bis dreimal im Monat geht Thorsten Jansen in die Luft. Dabei bleibt der 44-Jährige allerdings auf dem Teppich, genauer gesagt: auf dem niederrheinischen Asphalt oder Rasen. Wie das zusammenpasst? Ganz einfach – Thorsten Jansen ist einer von zwei „Piloten“ der NEW. Sein Fluggerät steuert er per Fernbedienung vom Boden aus. Es handelt sich um eine moderne Drohne, also eine Art kleinen Hubschrauber. Sie verfügt über sechs nach oben gerichtete Rotoren, wiegt etwa 11,5 Kilogramm, verfügt über eine Spezialkamera „unterm Bauch“ und erleichtert die Arbeit der NEW-Planer ungemein.
Seit etwas mehr als einem Jahr setzt das Versorgungsunternehmen auf diese Vermessungstechnik des 21. Jahrhunderts. Ein typisches Einsatzgebiet ist die Erkundung eines möglichen Trassenverlaufs für die unterirdische Gas-, Strom- oder Wasserversorgung. Heißt: Die Drohne soll zeigen, wo sich neue Leitungen möglichst unkompliziert verlegen lassen. „Die Drohne liefert uns Einzelbilder, die dann zu einem sogenannten Orthofoto zusammengesetzt werden“, erklärt Thorsten Jansen, selbst staatlich geprüfter Vermessungstechniker. Gemeint ist eine maßstabsgetreue Abbildung der Erdoberfläche, die mit Katasterdaten hinterlegt wird. „So können wir die Maßnahmen zentimetergenau am Rechner planen“, sagt Thorsten Jansen. Unter anderem geht es um die Entscheidung, ob eine Straße zwingend aufgerissen werden muss, oder ob das Bankett am Rand ausreichend Platz für die Rohrleitungen bietet. „Auch eine möglichst anwohnerfreundliche Verkehrslenkung während der Baumaßnahme lässt sich aus der Luft am besten ermitteln“, betont der Drohnen-Pilot. „Wir sehen Einfahrten, die wir natürlich nicht blockieren möchten, oder Mauern, die uns den Weg versperren könnten.“
Nur mit Genehmigung der Bezirksregierung
Thorsten Jansen und sein Kollege Wilhelm Broich haben die Lizenz zum Fliegen. Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Kurs dürfen sie die unbemannten Fluggeräte steuern. Überhaupt ist eine solche Verwendung von Drohnen mit hohen Auflagen verbunden. Die NEW benötigt dafür eine Genehmigung der Bezirksregierung. In ihr ist alles bis ins kleinste Detail geregelt. Eine Anmeldung bei der zuständigen Polizeidienststelle und beim jeweiligen Ordnungsamt ist im Vorfeld jeder Überfliegung obligatorisch. Auch die Deutsche Flugsicherung muss regelmäßig informiert werden. Schließlich befindet sich in Mönchengladbach ein Verkehrslandeplatz, dessen Flugbetrieb in keiner Weise gefährdet werden darf.
Grundsätzlich bewegen sich die kleinen Brummer in einer Höhe zwischen 60 und 100 Metern. Es darf nur „auf Sicht“ geflogen werden, Thorsten Jansen und Wilhelm Broich müssen ihre Fluggeräte also immer im Blick haben. Eine Akku-Ladung reicht für maximal 20 Minuten. Allerhöchstens eine Stunde lang wird ein bestimmter Bereich abgeflogen. Die Privatsphäre der Anwohner hat höchste Priorität. „Was wir machen, ist natürlich rechtens und dient einzig und allein einer optimalen Planung“, so Thorsten Jansen. „Niemand braucht sich Sorgen zu machen, dass seine Immobilie ausspioniert wird oder Daten weitergegeben werden.“ Und: Die verwendeten Planungsfotos zeigten maximal einen Meter jenseits der Grundstücksgrenze. Die Drohnen-Steuerer am Boden stehen gerne bei Fragen aus der Bevölkerung zur Verfügung. „Aber bitte erst nach der Landung, während des Flugs müssen wir nämlich hochkonzentriert sein“, betont der Vermessungstechniker. Das beste Flug- und Foto-Wetter ist übrigens nicht strahlender Sonnenschein, sondern ein bedeckter Himmel ohne Regen. „Dann werfen Häuser und Bäume keine störenden Schatten auf die Straße.“ Übrigens kommt das Verfahren nicht nur bei Kanalbaumaßnahmen etc. zu Einsatz. Auch die Foto-Dokumentation großer Baustellen (etwa der „Tiefensammler“ in Viersen) erfolgt zum Teil aus der Luft.
Foto NEW AG