Zerstörungen des Damms werden strafrechtlich geahndet

Im Volksgarten hat sich eine Biber-Familie angesiedelt, die Dämme baut und das ehemalige Bruchgebiet rund um den Bungtbach aufstaut. Der Fachbereich Umwelt weist darauf hin, dass hier ein Naturschutzgebiet ausgewiesen ist und das Gebiet abseits der Wege nicht betreten werden darf. „Wir haben leider in den letzten Wochen feststellen müssen, dass die Dämme mutwillig zerstört worden sind. Das ist eine Straftat, weil der Biber und seine Dämme als Teil des Habitats unter strengem Schutz stehen“, erklärt Stadtdirektor und Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin. Daher hat der Fachbereich Umwelt in enger Abstimmung mit Polizei und NEW die Kontrollen vor Ort verschärft. „Das Gelände wird dauerüberwacht – auch am Wochenende. Wir arbeiten eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Die Straftat wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Das ist kein Kavaliersdelikt“, so Barbara Weinthal, Leiterin des Fachbereichs Umwelt, und betont die positiven Effekte der Biber-Werkelei. „Die Biber-Familie sorgt mit ihrem Bau für eine ökologische Verbesserung des gesamten Gebietes.

Das ganze Gebiet ist ein Feuchtgebiet. Der dort typischerweise hohe Grundwasserstand und das Wasserregime wurden über viele Jahrzehnte vom Menschen beeinflusst, so dass die Gebietsqualität als Lebensraum für Tiere und Pflanzen viel verloren hat. Wir arbeiten daran, den Lebensraum zurückzugewinnen, und hier hilft uns der Biber. Mit einem neuen Wasserhabitat schafft er Wohnstätten für viele Tiere und insbesondere auch für Amphibien.“ Stefan Neumeier, der das Bibervorkommen als Artenschützer der Unteren Naturschutzbehörde eng betreut, ergänzt: „Wir haben beispielsweise schon scheue Tiere wie den Silberreiher und sogar die Wasserralle sichten können.“

Wer im Gebiet auf den vorgeschriebenen Wegen unterwegs ist und verdächtige Personen sieht, die sich abseits der Wege aufhalten oder versuchen, Dämme aufzubrechen, kann sich sofort an den Fachbereich Umwelt unter 02161/25 82 67 oder an die Polizei wenden.

 

 

Zerstörungen des Damms werden strafrechtlich geahndet

Im Volksgarten hat sich eine Biber-Familie angesiedelt, die Dämme baut und das ehemalige Bruchgebiet rund um den Bungtbach aufstaut. Der Fachbereich Umwelt weist darauf hin, dass hier ein Naturschutzgebiet ausgewiesen ist und das Gebiet abseits der Wege nicht betreten werden darf. „Wir haben leider in den letzten Wochen feststellen müssen, dass die Dämme mutwillig zerstört worden sind. Das ist eine Straftat, weil der Biber und seine Dämme als Teil des Habitats unter strengem Schutz stehen“, erklärt Stadtdirektor und Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin. Daher hat der Fachbereich Umwelt in enger Abstimmung mit Polizei und NEW die Kontrollen vor Ort verschärft. „Das Gelände wird dauerüberwacht – auch am Wochenende. Wir arbeiten eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Die Straftat wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Das ist kein Kavaliersdelikt“, so Barbara Weinthal, Leiterin des Fachbereichs Umwelt, und betont die positiven Effekte der Biber-Werkelei. „Die Biber-Familie sorgt mit ihrem Bau für eine ökologische Verbesserung des gesamten Gebietes.

Das ganze Gebiet ist ein Feuchtgebiet. Der dort typischerweise hohe Grundwasserstand und das Wasserregime wurden über viele Jahrzehnte vom Menschen beeinflusst, so dass die Gebietsqualität als Lebensraum für Tiere und Pflanzen viel verloren hat. Wir arbeiten daran, den Lebensraum zurückzugewinnen, und hier hilft uns der Biber. Mit einem neuen Wasserhabitat schafft er Wohnstätten für viele Tiere und insbesondere auch für Amphibien.“ Stefan Neumeier, der das Bibervorkommen als Artenschützer der Unteren Naturschutzbehörde eng betreut, ergänzt: „Wir haben beispielsweise schon scheue Tiere wie den Silberreiher und sogar die Wasserralle sichten können.“

Wer im Gebiet auf den vorgeschriebenen Wegen unterwegs ist und verdächtige Personen sieht, die sich abseits der Wege aufhalten oder versuchen, Dämme aufzubrechen, kann sich sofort an den Fachbereich Umwelt unter 02161/25 82 67 oder an die Polizei wenden.

 

 

Zerstörungen des Damms werden strafrechtlich geahndet

Im Volksgarten hat sich eine Biber-Familie angesiedelt, die Dämme baut und das ehemalige Bruchgebiet rund um den Bungtbach aufstaut. Der Fachbereich Umwelt weist darauf hin, dass hier ein Naturschutzgebiet ausgewiesen ist und das Gebiet abseits der Wege nicht betreten werden darf. „Wir haben leider in den letzten Wochen feststellen müssen, dass die Dämme mutwillig zerstört worden sind. Das ist eine Straftat, weil der Biber und seine Dämme als Teil des Habitats unter strengem Schutz stehen“, erklärt Stadtdirektor und Umweltdezernent Dr. Gregor Bonin. Daher hat der Fachbereich Umwelt in enger Abstimmung mit Polizei und NEW die Kontrollen vor Ort verschärft. „Das Gelände wird dauerüberwacht – auch am Wochenende. Wir arbeiten eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen. Die Straftat wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Das ist kein Kavaliersdelikt“, so Barbara Weinthal, Leiterin des Fachbereichs Umwelt, und betont die positiven Effekte der Biber-Werkelei. „Die Biber-Familie sorgt mit ihrem Bau für eine ökologische Verbesserung des gesamten Gebietes.

Das ganze Gebiet ist ein Feuchtgebiet. Der dort typischerweise hohe Grundwasserstand und das Wasserregime wurden über viele Jahrzehnte vom Menschen beeinflusst, so dass die Gebietsqualität als Lebensraum für Tiere und Pflanzen viel verloren hat. Wir arbeiten daran, den Lebensraum zurückzugewinnen, und hier hilft uns der Biber. Mit einem neuen Wasserhabitat schafft er Wohnstätten für viele Tiere und insbesondere auch für Amphibien.“ Stefan Neumeier, der das Bibervorkommen als Artenschützer der Unteren Naturschutzbehörde eng betreut, ergänzt: „Wir haben beispielsweise schon scheue Tiere wie den Silberreiher und sogar die Wasserralle sichten können.“

Wer im Gebiet auf den vorgeschriebenen Wegen unterwegs ist und verdächtige Personen sieht, die sich abseits der Wege aufhalten oder versuchen, Dämme aufzubrechen, kann sich sofort an den Fachbereich Umwelt unter 02161/25 82 67 oder an die Polizei wenden.